ENERGIE FÜR DIE ZUKUNFT

Vorausdenken. Verändern. Verbessern.

Denn: Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit. Ein aktuell besonders wichtiges Handlungsfeld ist der Bereich Energie. Wir sind überzeugt: Wer den Weg einer verantwortungsvollen Energieerzeugung, -beschaffung und -versorgung wählt, legt den Grundstein für eine erfolgreiche Zukunft. rk partners ist Ihr Partner für Energierecht und begleitet Sie auf Ihrem und unserem Weg in die Energiezukunft

ENERGIE FÜR DIE ZUKUNFT

Vorausdenken. Verändern. Verbessern.

Denn: Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit. Ein aktuell besonders wichtiges Handlungsfeld ist der Bereich Energie. Wir sind überzeugt: Wer den Weg einer verantwortungsvollen Energieerzeugung, -beschaffung und -versorgung wählt, legt den Grundstein für eine erfolgreiche Zukunft. rk partners ist Ihr Partner für Energierecht und begleitet Sie auf Ihrem und unserem Weg in die Energiezukunft

One-Stop-Shop

Wir helfen Ihnen, mit den gesetzlichen Rahmenwerken im Bereich Energie umzugehen. Unsere Experten unterstützen Sie bei der Projektierung, bei Aspekten der Finanzierung und bei zu beachtenden Themen im Zusammenhang mit den Schnittstellen zwischen Energieerzeugung, Energiebeschaffung und Energieversorgung. Im Unterschied zu anderen Wirtschaftskanzleien bieten wir unseren Kunden eine ganzheitliche und umfassende Lösung. Möglich macht das unser Team, welches erfahrene Anwälte und Branchenexperten vereint.

Unsere Expertise im Energierecht

Sie brauchen juristische Beratung zur Umsetzung von Energieprojekten? Sie suchen einen Rechtsberater, der über den Tellerrand hinausblickt? Sie möchten mit alternativen Energiequellen wie Wasser, PV oder Wind Zukunftsimpulse setzen? Sie brauchen eine Top-Kanzlei als Partner für Fragen des Energie- und Emissionshandels? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Zahlreiche nationale und internationale Energieunternehmen, Energieversorger, Energiehändler, Netzbetreiber, Kommunen sowie Banken vertrauen auf rk partners und wir freuen uns, auch Sie zu beraten und zu begleiten.

Unsere Kompetenzfelder im Überblick

Als One-Stop-Shop im Energierecht unterstützen wir
Sie besonders in folgenden Bereichen:

POWER PURCHASE AGREEMENTS

Ein zukunftsfittes Modell.

Europas Strommarkt steht vor großen Herausforderungen: Der Ausbau erneuerbarer Energien und der strategische Gasausstieg im Rahmen des Green Deals sind zentrale Ziele. Power Purchase Agreements (PPAs) erweisen sich dabei als innovative Lösung, um diese Transformation zu unterstützen. Die Gestaltung von PPAs erfordert eine präzise Abwägung von Faktoren wie Vertragsdauer, Preisbildung und Stromlieferung. Als Orientierungshilfe dienen Vertragsvorlagen wie die EFET-Rahmenverträge. Dennoch müssen Unternehmen regulatorische Anforderungen wie REMIT, EMIR und MiFID II bewältigen, die ursprünglich für den Finanzsektor entwickelt wurden.

Trotz dieser Hürden bieten PPAs zahlreiche Vorteile: Sie gewährleisten langfristige Preisstabilität, minimieren Handelsrisiken und ermöglichen den nachweisbaren Bezug von regionalem und grünem Strom. Gerade bei der Projektfinanzierung durch Banken ist eine sorgfältige Ausgestaltung des PPA entscheidend. Als Experten im Energierecht und in der PPA-Gestaltung stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Gemeinsam mit unseren erfahrenen Of-Counseln, die über fundiertes Wissen in der wirtschaftlichen und technischen Umsetzung solcher Projekte verfügen, sorgen wir dafür, dass Ihr Vorhaben erfolgreich realisiert wird.

Kauf und Verkauf von Energieprojekten

Um die besten Voraussetzungen für den Erfolg Ihres Energieprojektes zu schaffen, begleiten wir Sie bereits bei den ersten Schritten und in jedem folgenden Stadium Ihres Energieprojektes. Ist der Kauf oder Verkauf eines Energieprojektes geplant, sind wir der richtige Ansprechpartner und können Käufer und Verkäufer zusammenbringen. Wir kennen den Markt und haben ein großes Netzwerk.

Markteintritt in Österreich

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Energierecht, umfassenden Branchenkenntnissen und wirtschaftlichem Verständnis, begleiten wir Sie von der ersten Marktanalyse bis zur erfolgreichen Umsetzung Ihrer Projekte. rk partners bietet Ihnen als One-Stop-Shop eine ganzheitliche Betreuung, die juristisches Know-how mit strategischer und wirtschaftlicher Expertise vereint. Mit einem Team von erfahrenen Juristen kombiniert mit Experten aus der Wirtschaft und Technik, begleiten wir Sie bei Ihrem Markteintritt in Österreich und bieten umfassende Unterstützung bei der Planung, rechtlichen Umsetzung und wirtschaftlichen Optimierung Ihrer Projekte – von der Konzeptentwicklung bis zur erfolgreichen Realisierung.

Durch unsere integrierte Herangehensweise sichern wir Ihnen einen reibungslosen und erfolgreichen Markteintritt in Österreich. Vertrauen Sie auf uns, um Ihre Projekte wirtschaftlich und rechtlich optimal zu gestalten.

Energie­gemeinschaften

Ein zukunftsfittes Modell.

Klimawandel. Ressourcenknappheit. Ungleiche Verteilung. Das sind wichtige gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen, welche die Entwicklung und Etablierung zukunftsfähiger Energiemodelle fordern. Energie muss effizienter erzeugt, genutzt und verteilt werden. Und genau das ermöglichen Energiegemeinschaften.

Das Grundprinzip: Energie gemeinsam gewinnen und gemeinsam zu vergünstigten Konditionen zu nutzen.

Stellen Sie sich vor, Sie sind Teil einer solchen Energiegemeinschaft. Auf dem Dach Ihres Firmengebäudes wird Solarenergie gewonnen, Ihre Partner erzeugen Energie aus Wasser- und Windkraft. So kann jede Wetterlage für Energieproduktion genutzt und alle Mitglieder der Gemeinschaft können konstant versorgt werden. So funktionieren Energiegemeinschaften, die von den Mitgliedern regional und sogar überregional geschlossen werden können.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Energieversorgung wird nicht nur nachhaltiger, sondern auch effizienter, autonomer und regionaler. Um Strom zu produzieren und zu verkaufen, muss man in Zukunft kein Energie-versorgungsunternehmen mehr sein. Ein attraktives, aber neues Energiemodell, dessen Planung, Umsetzung und staatliche Förderung zahlreiche Fragen aufwirft.

Als Experten für Energierecht und Energiegemeinschaften stehen wir Ihnen hier gerne zur Seite.

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften
(EEG)

EEG sind regionale Energiegemeinschaften, welche sich ausschließlich erneuerbarer Energiequellen bedienen. Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir die Voraussetzungen, stecken die Möglichkeiten von Förderungen ab, legen die für Sie passende Gesellschaftsform fest und etablieren ein für Sie optimales, ganzheitliches Modell.

Bürgeren­ergiegemeinschaften
(BEG)

BEG sind regionale und/oder überregionale Energiegemeinschaften, welche eine Kombination aus konventioneller und alternativer Energiegewinnung ermöglichen. Von der Prüfung der Voraussetzungen und Förderungsoptionen über die Wahl der Gesellschaftsform bis hin zu Fragen des Steuerrechts begleiten wir Sie bei der Planung und Implementierung Ihres Projekts.

Energiegemeinschaften im Immobiliensektor

rk partners begleitet Sie auf dem Weg zur „grünen Immobilie“.

Die Energiewende bringt neue Chancen für nachhaltige Wohnkonzepte. Trotz der Herausforderungen bietet die Integration von Photovoltaikanlagen und Energiegemeinschaften, in Form von Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen (GEA), Erneuerbare-Energiegemeinschaften (EEG) und Bürgerenergiegemeinschaften (BEG), großes Potenzial ökologische Verantwortung mit langfristigen Vorteilen für Bewohner und Umwelt zu verbinden – unterstützt durch attraktive Fördermodelle.
Energiegemeinschaften fördern eine nachhaltige Energienutzung, erhöhen die Attraktivität von Wohnangeboten und senken langfristig Stromkosten.

Ihr Kontakt

Hier geht’s zu unseren Experten und Ihren Energielösungen.

Dominik Kurzmann
Head of Energy

Dominik Kurzmann ist Partner bei rk partners, leitet den Energy Desk und zählt zu den führenden Experten Österreichs im Energierecht. Mit mehr als fünfzehn Jahren Berufserfahrung berät er nationale und internationale Klienten umfassend im Energie- und Finanzdienstleistungssektor. Er ist unter anderem auf die Entwicklung, Umsetzung, Finanzierung sowie den Kauf und Verkauf von Energieprojekten und -unternehmen, einschließlich der Aufsetzung von Kapitalmarktprodukten im Bereich erneuerbare und konventionelle Energien spezialisiert. Er unterstützt Klienten bei Markteintritten, komplexen grenzüberschreitenden Transaktionen und der Gestaltung von Strombeschaffungsstrategien, beispielsweise über Power Purchase Agreements oder Energiegemeinschaften. Dominik ist Autor zahlreicher Fachbücher und -publikationen und unterrichtet als Universitätslektor an der Universität Wien zu energierechtlichen und bankspezifischen Themen. Er und sein Team haben sich in internationalen Rankings wie JUVE, Chambers, IFLR 1000 und Legal500 einen Namen gemacht.

Teammitglieder

News

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INFOS

Nachhaltigkeit im Überblick

In einer aktuellen Broschüre informieren die Volksbanken und der ÖGV über nachhaltiges Wirtschaften in allen seinen Facetten. KMU und Genossenschaften erfahren dabei, wie auch sie auf Nachhaltigkeit setzen können und was sie dabei beachten sollten. Außerdem gibt's alle Infos zu Förderungen und steuerlichen Erleichterungen.

Der Förder- und Steuerratgeber

Die wichtigsten Förderungen und steuerlichen Erleichterungen zum Thema Nachhaltigkeit. In einer aktuellen Broschüre informieren die Volksbanken und der ÖGV über nachhaltiges Wirtschaften in allen seinen Facetten. KMU und Genossenschaften erfahren dabei, wie auch sie auf Nachhaltigkeit setzen können und was sie dabei beachten sollten. Außerdem gibt's alle Infos zu Förderungen und steuerlichen Erleichterungen.

Themenseiten

Energierecht

Energierecht für Energiegemeinschaften

Seit 2021 muss man kein klassisches Energieversorgungsunternehmen mehr sein um Strom zu produzieren oder sogar zu verkaufen. In sogenannten Energiegemeinschaften haben Bürger die Möglichkeit sich zusammenzufinden, um flexibel Energie zu produzieren, zu speichern, zu verkaufen und zu verbrauchen. Als Experten für Energierecht in Wien und ganz Österreich unterstützen wir Sie umfassend bei der Umsetzung Ihres Projekts. Wir vertreten nationale und internationale Marktteilnehmer, darunter Energieunternehmen, Energieversorger, Energiehändler, Netzbetreiber, Kommunen sowie Banken. 

Erneuerbare Energiegemeinschaften

In Mehrparteienhäusern sind Energiegemeinschaften in Österreich als gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen bereits verbreitet. Ein gängiges Beispiel ist z.B. eine Solaranlage am Dach eines Mehrparteienhauses. Die Solaranlage erzeugt Strom der anschließend an alle Teilnehmer verteilt wird. Als Energiegemeinschaft gibt man dem Netzbetreiber bekannt nach welchem Verteilungsmodell die Erzeugungsanteile auf die einzelnen Teilnehmer aufgeteilt werden. Der gemessene Verbrauch wird vom Netzbetreiber anschließend aufgeteilt. Genutzte Energie, die über die Produktion hinausgeht, wird vom frei gewählten Lieferanten des einzelnen Teilnehmers geliefert. Als Fachanwälte für Energiegemeinschaften bzw. Energierecht unterstützen wir Sie von Anfang an bei der Planung, Gründung Strukturierung sowie der Einhaltung rechtlicher Anforderungen. Weiteres beraten wir Sie auch gerne im Hinblick auf mögliche Förderungen bzw. Finanzierungen für Ihr Energiegemeinschaftsprojekt.

Formen von Energiegemeinschaften

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft

Bei dieser Form einer Energiegemeinschaft erfolgt die Energieerzeugung mittels erneuerbarer Energien. Besonders ist zusätzlich die geografische Nähe jedes Teilnehmers. Alle Teilnehmer müssen sich im selben Netzgebiet befinden und schließen jeweils eigene Netznutzungsverträge mit dem gleichen Netzbetreiber. Ein Vorteil ist, dass günstigerer Netztarife angewendet werden. Vorteilhaft für alle Teilnehmer ist weiters der Wegfall des Erneuerbaren-Förderbeitrags. An einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft dürfen natürliche Personen, Gemeinden, Rechtsträger von Behörden in Bezug auf lokale Dienststellen (z.B. die Republik Österreich für die Polizeidienststelle im Ort) und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts teilnehmen. Klein- und Mittelbetriebe dürfen auch teilnehmen, sofern dies nicht der gewerblichen und beruflichen Haupttätigkeit des Privatunternehmens entspricht. Jede Art der Energiegemeinschaft besteht aus mindestens zwei Teilnehmern, somit sind auch kleinere Konstellationen möglich. Als Anwälte für Energierecht und Energiegemeinschaften unterstützen wir Sie ganzheitlich bei der Umsetzung Ihres Projekts.

Bürgerenergiegemeinschaften

Haben die Teilnehmer einer Energiegemeinschaft keine geografische Nähe zueinander bietet sich die Bürgerenergiegemeinschaft an. Bei dieser Lösung können die jeweiligen Teilnehmer auch mit unterschiedlichen Netzbetreibern Verträge geschlossen haben, zudem muss die erzeugte elektrische Energie auch nicht ausschließlich aus erneuerbaren Quellen stammen. Als Bürgerenergiegemeinschaft darf man elektrische Energie erzeugen, teilen, speichern, verbrauchen oder verkaufen. Da der erzeugte Strom aufgrund der fehlenden geografischen Nähe der jeweiligen Teilnehmer teils weite Strecken im Stromnetz zurücklegen muss, sind die finanziellen Anreize geringer als bei Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften. Die Teilnahme an einer Bürgerenergiegemeinschaft ist juristischen sowie natürlichen Personen und Gebietskörperschaften erlaubt. Wir unterstützen Sie umfassend bei der Gründung Ihrer Bürgerenergiegemeinschaft, der Suche nach einer passenden Unternehmensform und hinsichtlich Förderungen. Auch bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Anwalt für Energierecht

Als Fachanwälte für Energierecht sowie Energiegemeinschaften unterstützen wir Sie unter anderem vollumfassend bei Themen wie der Wahl der passenden Gesellschaftsform, möglichen Förderungen oder der Planung sowie Implementierung einer auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Lösung.